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Ende 2022 kündigte die Bundesregierung an, dass private Haushalte aufgrund stark gestiegener Energiekosten eine Härtefallhilfe für Heizölheizungen erhalten sollen. Zuständig für die Entlastung ist das jeweilige Bundesland. Als Unterstützung hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Finanzmittel in Höhe von 1,8 Milliarden Euro freigegeben

Die Härtefallhilfen für private Haushalte sehen vor, dass für nicht leitungsgebundene Energieträger eine Erstattung erfolgen kann: Dies umfasst Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle.

Nach der vom Deutschen Bundestag vorgegebenen Berechnung tragen die Verbraucher das Doppelte des jeweiligen Referenzpreises selbst. Die darüberhinausgehende Belastung wird zu 80 Prozent abgefedert. Dies bedeutet beispielsweise, dass die Verbraucher bei Heizölheizungen einen Einkaufspreis von bis zu 1,42 Euro pro Liter selbst zu tragen haben. Dabei können nur Beschaffungen berücksichtigt werden, die im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 erfolgten sind. Der Mindestbetrag beträgt 100 Euro, der maximal erstattungsfähige Betrag bei Privathaushalten 2.000 Euro.

Nach dem jetzigen Stand ist davon auszugehen, dass eine Antragstellung ab Mai 2023 bei der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen möglich ist. Für den Vorgang wird ein Online-Antragsportal freigeschaltet.