Die schwarz-rote Koalition hat den Streit um das Heizungsgesetz beigelegt. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Vorgängerregierung wird durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt, das noch vor Mitte 2025 in Kraft treten soll.
Die Kernpunkte der Reform:
- Technologieoffenheit: Die starre 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energien fällt weg. Eigentümer können künftig frei zwischen Wärmepumpen, Biomasse sowie Gas- und Ölheizungen wählen.
- Grüngas- und Ölquote: Um Klimaziele zu erreichen, müssen Händler fossiler Brennstoffe ab 2029 schrittweise steigende Anteile an grünem Gas (z. B. Biomethan) oder grünem Öl (E-Fuels) beimischen.
- Förderung & Bestand: Die staatliche Förderung von bis zu 70 % (max. 21.000 €) bleibt bis mindestens 2029 gesichert. Bestehende Heizungen dürfen weiterbetrieben werden; strenge Austauschpflichten für Altgeräte entfallen.
- Erleichterung für Kommunen: Besonders kleine Gemeinden (unter 15.000 Einwohner) sollen bei der Wärmeplanung bürokratisch massiv entlastet werden.
