Aktuell 18

Ab dem 01.01.2020 müssen gemäß §37a Abs. 4 Satz 2 BImSchG die danach Verpflichteten den Treibhausgasanteil der von ihnen in Verkehr gebrachten Gesamtmengen der fossilen Otto- und Dieselkraftstoffe sowie Biokraftstoffe um 6% (und nicht mehr 4%) gegenüber dem Referenzwert senken. Betroffen sind somit alle in den Verkehr gebrachten Kraftstoffe ab diesem Stichtag.

Dieses wird einen heute noch nicht abzusehenden Anstieg des Kraftstoffpreises um ein paar Cent pro Liter ab dem 01.01.2020 führen.